Einvernehmliche Scheidung

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EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG

Einfach, schnell und konfliktfrei

Eine einvernehmliche Scheidung ist eine unkomplizierte Möglichkeit, die Ehe zu beenden, wenn sich beide Partner über die Trennung einig sind. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Jahr Trennung vorliegt und beide die Scheidung wollen. Zusätzlich sollten alle wesentlichen Punkte – wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung – geklärt sein.


Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Kosten und Nerven – der beste Weg für einen friedlichen Neustart.

ONLINE SCHEIDUNG

Wir können Ihre Scheidung online in die Wege leiten. Kontaktieren Sie mich gerne über untenstehendes Formular. Sie erhalten umgehend Nachricht zum weiteren Vorgehen. Lesen Sie hierzu auch unter Scheidungsanfrage – Informationen und Ablauf

EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG ONLINE

Scheidungsanfrage – Informationen und Ablauf


Wenn Sie eine schnellstmögliche Scheidung anstreben und seit mindestens einem Jahr getrennt leben, können wir bereits in wenigen Tagen einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Ein vorheriges persönliches Beratungsgespräch ist dabei nicht erforderlich.


Oftmals hilft ein erstes Beratungsgespräch aber dabei, viele im Zusammenhang mit einer Scheidung aufkommende Fragen zu klären. Hierfür stehe ich persönlich oder telefonisch in der Regel ohne lange Wartezeit zur Verfügung.


Für die Bearbeitung Ihres Scheidungsantrags benötigen wir:


  • Kopie des Ehevertrags (sofern vorhanden)


  • Kopie der Heiratsurkunde


  • Ausgefüllter Mandantenfragebogen


  • Unterzeichnete Vollmacht und Datenschutzerklärung (die Formulare lasse ich Ihnen per Mail zukommen)



Bitte beachten Sie zudem folgende Punkte:


  • Für eine einvernehmliche Scheidung benötigen Sie grundsätzlich nur einen Anwalt.


  • Falls Sie die Kosten für Anwalt und Gericht teilen möchten, sollten Sie dies am besten schriftlich mit Ihrem Ehepartner vereinbaren.


  • Die genauen Kosten können erst nach Erhalt weiterer Informationen genauer bestimmt werden. Abgerechnet wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).


  • Die Dauer des Verfahrens hängt davon ab, ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Die Dauer des Verfahrens kann je nachdem grob zwischen 3 und 12 Monaten (bei Versorgungsausgleich) liegen.

 

So läuft die einvernehmliche Scheidung ab:


  • Anwalt beauftragen: Mindestens ein Partner muss einen Anwalt beauftragen.


  • Scheidungsantrag: Der Anwalt leitet den Antrag ans Gericht.


  • Familiengericht: Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.


  • Gerichtstermin: Die Scheidung wird ausgesprochen. Sie müssen anwesend sein, aber der Termin dauert meist nur wenige Minuten.


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