ARBEITSRECHT

DARF ICH SIE ALS FACHANWÄLTIN IM ARBEITSRECHT UNTERSTÜTZEN?

Das Arbeitsrecht ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt meiner Arbeit. Als Fachanwältin im Arbeitsrecht verfüge ich über stets aktuelles Fachwissen und viel Erfahrung in der Begleitung von Arbeitnehmern, außergerichtlich in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite und vor dem Arbeitsgericht.

KÜNDIGUNG, KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE, AUFHEBUNGSVERTRAG

Haben Sie eine Kündigung oder das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages erhalten? Unter dem untenstehenden Formular können Sie mich direkt kontaktieren und erhalten umgehend Informationen von mir, was zu tun ist.

SOFORTHILFE BEI KÜNDIGUNG ODER AUFHEBUNG

ABFINDUNG BEI BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

Einen generellen Anspruch auf Abfindung gibt es bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht. Meist ist die Höhe der Abfindung abhängig von der im Einzelfall richtigen Verhandlungsstrategie. Es ist daher immer ratsam, die fachliche Expertise eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.

KÜNDIGUNG UND KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE

 Einen generellen Anspruch auf Abfindung gibt es bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht. Meist ist die Höhe der Abfindung abhängig von der im Einzelfall richtigen Verhandlungsstrategie. Es ist daher immer ratsam, die fachliche Expertise eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.

Ein Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Auch im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen berate ich Sie umfassend. Ich erziele ich für Sie Beendigungsregelungen unter Zahlung bester Abfindungen.

Auch wenn Sie nach dem Erhalt einer Kündigung vielleicht verunsichert sind und viele Fragen haben, Sie sollten schnell reagieren: mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht können Sie sich grundsätzlich nur innerhalb einer dreiwöchigen Klagefrist gegen die Kündigung wehren.

Wurde Ihnen von Arbeitgeberseite ein Aufhebungsvertrag angeboten? Sie sollten sich dringend beraten lassen, bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages drohen erhebliche Nachteile.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich Sie ausführlich über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und berate Sie in Zusammenhang mit Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag. Ich bespreche mit Ihnen im persönlichen Gespräch Ihre Fragen und das weitere gemeinsame Vorgehen.

Über die hierbei entstehenden Kosten kläre ich Sie transparent auf.

Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.
   
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AUFHEBUNGSVERTRAG


Mitunter ist eine Kündigung und ein Kündigungsschutzverfahren durch geschickte Verhandlung mit dem Arbeitgeber vermeidbar. Eine Beendigung ist häufig auch im Rahmen eines einvernehmlichen sogenannten Aufhebungsvertrages möglich. Ich verhandele für Sie die besten Konditionen.


Ihnen wurde bereits ein Aufhebungsvertrag vorgelegt?


Unterschreiben Sie aber erst einmal nichts, Sie haben das Recht, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen! Viele Arbeitgeber scheuen das mit einer Kündigung und Kündigungsschutzklage einhergehende Prozessrisiko und sind daher bei einer einvernehmlichen Beendigung durch Aufhebungsvertrag zu hohen Abfindungszahlungen bereit. 


Ich empfehle Ihnen, ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag anwaltlich überprüfen zu lassen, so erreichen Sie möglicherweise eine höhere Abfindung und vermeiden eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Auch weitere wichtige Punkte einer Aufhebungsvereinbarung bespreche ich gerne mit Ihnen und verhandele für Sie das optimale Ergebnis.


Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich Sie ausführlich über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und kläre im persönlichen Gespräch mit Ihnen Ihre Fragen und das weitere gemeinsame Vorgehen.

Über die hierbei entstehenden Kosten kläre ich Sie transparent auf.

Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.


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Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich auch bei sonstigen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, wie etwa:


  • Erstellen und Überprüfen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag,  Prüfung einzelner Arbeitsvertragsklauseln
  • Überprüfung von Abmahnungen
  • Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage
  • Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor den Arbeitsgerichten München und deutschlandweit
  • Beendigung des Arbeitsverhältnis, Beratung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung
  • Alle Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, Elternteilzeit, Teilzeit, flexible Arbeitszeitgestaltung, Homeoffice
  • Zahlungsklagen ausstehende Lohn- oder Gehaltszahlung 
  •    Erteilung  und Prüfung des Arbeitszeugnis
  • Mobbing: Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen
  • Fragen zu Zielvereinbarungen, leistungsorientierter Vergütung, variabler Vergütung   
  • Kollektivrecht: Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte, Betriebsänderungen im Rahmen von Unternehmensänderungen (Stilllegung, Restrukturierung, etc.)


Sie sind Betriebsrat und benötigen fachkundigen Rat zu Mitbestimmung und Beteiligungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz?


Neben der Bearbeitung von Rechtsgutachten und Stellungnahmen, der Verhandlung und Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen, vertrete ich Betriebsräte und Gremien im Rahmen arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren, bei der Durchführung von Einigungsstellen oder Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite.


Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch.



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