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Das Arbeitsrecht ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt meiner Arbeit. Als Fachanwältin im Arbeitsrecht verfüge ich über stets aktuelles Fachwissen und viel Erfahrung in der Begleitung von Arbeitnehmern, außergerichtlich in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite und vor dem Arbeitsgericht.
Haben Sie eine Kündigung oder das Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages erhalten? Unter dem untenstehenden Formular können Sie mich direkt kontaktieren und erhalten umgehend Informationen von mir, was zu tun ist.
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Beste Grüße
Ihre Jutta Engels
Einen generellen Anspruch auf Abfindung gibt es bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht. Meist ist die Höhe der Abfindung abhängig von der im Einzelfall richtigen Verhandlungsstrategie. Es ist daher immer ratsam, die fachliche Expertise eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.
Mitunter ist eine Kündigung und ein Kündigungsschutzverfahren durch geschickte Verhandlung mit dem Arbeitgeber vermeidbar. Eine Beendigung ist häufig auch im Rahmen eines einvernehmlichen sogenannten Aufhebungsvertrages möglich. Ich verhandele für Sie die besten Konditionen.
Ihnen wurde bereits ein Aufhebungsvertrag vorgelegt?
Unterschreiben Sie aber erst einmal nichts, Sie haben das Recht, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen! Viele Arbeitgeber scheuen das mit einer Kündigung und Kündigungsschutzklage einhergehende Prozessrisiko und sind daher bei einer einvernehmlichen Beendigung durch Aufhebungsvertrag zu hohen Abfindungszahlungen bereit.
Ich empfehle Ihnen, ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag anwaltlich überprüfen zu lassen, so erreichen Sie möglicherweise eine höhere Abfindung und vermeiden eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Auch weitere wichtige Punkte einer Aufhebungsvereinbarung bespreche ich gerne mit Ihnen und verhandele für Sie das optimale Ergebnis.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich Sie ausführlich über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und kläre im persönlichen Gespräch mit Ihnen Ihre Fragen und das weitere gemeinsame Vorgehen.
Über die hierbei entstehenden Kosten kläre ich Sie transparent auf.
Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.
Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich auch bei sonstigen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, wie etwa:
Sie sind Betriebsrat und benötigen fachkundigen Rat zu Mitbestimmung und Beteiligungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz?
Neben der Bearbeitung von Rechtsgutachten und Stellungnahmen, der Verhandlung und Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen, vertrete ich Betriebsräte und Gremien im Rahmen arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren, bei der Durchführung von Einigungsstellen oder Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch.